10.07.2003 - Kiesurteil I des OVG Münster: Konzentrationswirkung für Abgrabungen im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1999 ist unwirksam.
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Das OVG Münster hat in einer Entscheidung vom 10.07.2003, Aktenzeichen: 20 A 4257/01, rechtskräftig (siehe die Meldung vom 19.07.2004) entschieden, dass das neue Raumordnungsrecht schon wegen des Übergangsrechts nicht anwendbar ist. Eine Ermächtigungsgrundlage für Konzentrationswirkung fehle. Die Konzentrationswirkung sei kein wirksames Ziel.

Folge: Abgrabungsprojekte werden im Regierungsbezirk Düsseldorf nicht mehr durch Konzentrationswirkung des Gebietsentwicklungsplans blockiert.

Die aus der Tagespresse als "Kiesurteil" bekannt gewordene Entscheidung ist hier [ – ca. 467 KB] abrufbar.


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