22.08.2006 - VG Köln: Abgrabungsverbot im GEP Köln unwirksam
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Das Verwaltungsgericht Köln hat am heutigen Tag entschieden, dass das Abgrabungsverbot im GEP Köln - Teilabschnitt Region Köln - unwirksam ist.

In der mündlichen Verhandlung hat die 14. Kammer dies im wesentlichen auf zwei Gründe gestützt. Zum einen habe im Zeitpunkt der Aufstellung des GEP keine landesplanerische Ermächtigungsgrundlage für ein rechtsverbindliches regionalplanerisches Verbot der Rohstoffgewinnung außerhalb der im GEP positiv dargestellten Abgrabungsbereiche existiert. Zum anderen fehle den positiv dargestellten Abgrabungsbereichen die rechtliche Qualität eines Vorranggebietes. Denn der Regionalrat habe nicht dafür gesorgt, dass der Vorrang für die Rohstoffgewinnung auch gegenüber etwaigen Biotopen, Geotopen und Bodendenkmälern besteht. Ausdrücklich hat die Kammer sich der früheren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13.06.2002, die das Abgrabungsverbot im GEP Köln - Teilabschnitt Region Köln - noch für wirksam erachtete, nicht angeschlossen. Der GEP sei inzwischen geändert worden und die höchstrichterliche Rechtsprechung habe sich seither fortentwickelt.

Die Entscheidung hat für alle Gebietsentwicklungspläne in NRW gravierende Auswirkungen. Allen fehlt die für Abgrabungsverbote erforderliche Rechtsgrundlage.

Da der Regionalrat Köln auch in den Gebietsentwicklungsplänen für die Teilregionen Aachen und Bonn/Rhein-Sieg nicht dafür gesorgt hat, dass der Vorrang für die Rohstoffgewinnung innerhalb dieser Bereiche gegenüber etwaigen Biotopen, Geotopen und Bodendenkmälern besteht, kann das Abgrabungsverbot in diesen Gebietsentwicklungsplänen ebenfalls nur unwirksam sein.

Da auch der Regionalrat Düsseldorf nicht dafür gesorgt hat, dass der Vorrang für die Rohstoffgewinnung innerhalb von Abgrabungsbereichen gegenüber Bodendenkmälern besteht, ist das Abgrabungsverbot im GEP Düsseldorf ebenfalls aus diesem Grunde unwirksam. Neben den vielen anderen vom Oberverwaltungsgericht Münster bereits festgestellten Unwirksamkeitsgründen gibt es nun Weitere.


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