12.01.2007 - Rechtswissenschaft stützt Urteil des VG Köln zur Unwirksamkeit des Abgrabungsverbots im GEP Köln
724 Zugriffe

Eine im Jahr 2006 am Zentralinstitut für Raumordnung der Universität Münster (ZIR) abgeschlossene rechtswissenschaftliche Untersuchung stützt das Urteil des VG Köln zur Unwirksamkeit des Abgrabungsverbots im GEP Köln. Teilweise abgewogene Festlegungen erfüllen nicht die Anforderungen an Ziele der Raumordnung (siehe dazu den Beitrag des Autors der Studie).

Diese nahe liegende Erkenntnis hat die Praxis der Regionalplanung in Köln und Düsseldorf bei der Festlegung von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) bisher außer Acht gelassen. So sind die BSAB des GEP Köln nicht auf etwaige mit der Rohstoffgewinnung für unvereinbar erklärte Biotope, Geotope und Bodendenkmäler untersucht, entsprechende Belange also ausgeblendet worden. Damit hat die Regionalplanung den Zulassungsbehörden die Entscheidung überlassen, ob sich ein Vorhaben der Rohstoffgewinnung gegenüber konkurrierenden regionalplanerischen Belangen durchsetzt. Dasselbe gilt für den GEP Düsseldorf 1999, bei dessen 32. Änderung die Bodendenkmalpflege und Vogelschutzgebiete aus der Abwägung ausgeblendet worden sind (vgl. a. die Meldung vom 21.04.2006).


© 2024 www.ra-anders.de