01.03.2006 - Wirtschaftsministerin bestätigt Auffassung der Kanzlei zur Zulassung von Abgrabungsvorhaben nach Bergrecht
656 Zugriffe

Die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Christa Thoben bestätigt in einem Schreiben an den Finanzminister Dr. Helmut Linssen vom 25.01.2005 die Auffassung der Kanzlei zur Zulassung von Abgrabungsvorhaben nach Bergrecht (siehe die Meldung vom 05.12.2005).

Es sei "nicht zu beanstanden", dass Unternehmen, deren Vorhaben von den Kreisverwaltungen abgelehnt worden seien, "prüfen lassen, ob die zum Abbau vorgesehenen Lagerstätten dem Bergrecht unterliegen". Prinzipiell müssten die Kreisverwaltungen sogar von sich aus prüfen, "ob ihre Zuständigkeit oder die der Bergbehörden gegeben" sei. Anlass für die ministerielle Klarstellung war eine Abgrabung, die die Kreisverwaltung in Kleve abgelehnt hatte, obwohl die Bergbehörden zuständig sind.

Der Landrat des Kreises Kleve spricht sich in seiner Reaktion auf das Schreiben der Ministerin nunmehr für die Bündelung der Zuständigkeiten "in einer Hand" aus (siehe die Meldung vom 22.02.2006), lässt aber offen, bei wem diese Zuständigkeit liegen soll.

Darüber hinaus sieht der Landrat trotz der eindeutigen Äußerung der Wirtschaftsministerin in Anträgen an die Bergbehörden offenbar weiterhin den Versuch, geltende Zulassungsschranken zu unterlaufen (siehe die Meldung vom 22.02.2006). Dies ist völlig unverständlich, zumal die Ministerin ausdrücklich klargestellt hatte, dass Befürchtungen, im Verfahren nach Bergrecht "bestünden geringere Zulassungsanforderungen als sie die Kreisverwaltungen stellen, "unbegründet" sind.


© 2024 www.ra-anders.de

Weitere Meldungen zum Thema: