05.12.2005 - Schieflage der Diskussion: Protest gegen Bergrecht übersieht Rechtslage
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Nachdem sich herausgestellt hat, dass einige Abgrabungsvorhaben im Kreis Kleve in die Zuständigkeit der Bergämter fallen, protestieren Politiker gegen die Anwendung des Bundesberggesetzes. Es sei "skandalös", dass die Unternehmen auf diese Weise zum Ziel kämen und "die landesplanerisch gewollte Steuerung verloren" gehe. "Die gesetzlichen Bestimmungen müssten so gestaltet werden, dass ein Missbrauch nicht möglich" sei (siehe den Presseartikel der NRZ vom 25.11.2005 [ – ca. 55 KB] ).

Diese Kritik geht von gleich zwei Fehlannahmen aus:

Zum einen können sich die Unternehmen nicht aussuchen, nach welchem Gesetz ihr Vorhaben genehmigt wird. Denn Rohstoffgewinnungsvorhaben unterliegen in der Bundesrepublik einem differenzierten Regelungssystem: Sie fallen je nach den tatsächlichen Gegebenheiten entweder unter Landesabgrabungs-, Wasser-, Bundesimmissionsschutz- oder Bundesbergrecht.

Zum anderen entsteht der unzutreffende Eindruck, die zuständigen Bergämter seien nicht an den GEP Düsseldorf 1999 gebunden. Natürlich müssen auch sie landes- oder regionalplanerischen Vorgaben Rechnung tragen. Es kommt lediglich darauf an, ob der Gebietsentwicklungsplan wirksam ist. Hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht bereits eine eindeutige Antwort gegeben.

Im Unterschied zu den Kreisen räumt das Bundesberggesetz den Bergämtern allerdings kein Planungsermessen ein. Sie wären deswegen nicht in der Lage, wie der Kreis Kleve es im Übrigen rechtswidrig praktiziert, außerrechtliche und rein politisch-programmatische Aussagen unter dem Deckmantel des Planungsermessens zur eigentlichen Grundlage einer Entscheidung zu machen.

Vor diesem Hintergrund kann der Vorwurf des "Rechtsmissbrauchs" an die Adresse der Unternehmen nur zweierlei bedeuten: Entweder werden die Politiker nicht zutreffend über die rechtliche Situation informiert oder sie beklagen den Verlust illegitimer Manipulationsmöglichkeiten.

Einen instruktiven Überblick über die Rechtslage vermittelt der "Leitfaden durch die Genehmigungsverfahren in NRW" [ – ca. 468 KB] von Michael Bongartz, Regierungsbaudirektor bei der Bezirksregierung Münster. Die faksimilierte Wiedergabe des Leitfadens erfolgt mit freundlicher Gestattung der Giesel Verlag GmbH. Eine druckfähige Fassung kann von dort bezogen werden.


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