22.02.2006 - Landrat des Kreis Kleve positioniert sich zur Zulassung von Abgrabungen
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In der Diskussion um die Zulassung von Abgrabungen durch die Bergbehörden hat sich der Landrat des Kreises Kleve positioniert (Meldung 1 vom 05.12.2005).

Ausweislich einer am 17.02.2006 veröffentlichten Pressemitteilung [ – ca. 71 KB] "sieht" der Kreis Kleve darin, dass Anträge nach Bergrecht gestellt werden, "den Versuch, die Zielsetzungen des Gebietsentwicklungsplanes, die auf eine räumliche Steuerung von Abgrabungen gerichtet sind, zu unterlaufen." Deswegen setzt er sich für eine Bündelung der Zuständigkeit für die Zulassung von Abgrabungen "in einer Hand" ein und "hofft auf Unterstützung aus Düsseldorf."

Dem war offenbar ein Briefwechsel auf ministerieller Ebene vorausgegangen. Darin soll die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Christa Thoben gegenüber ihrem Kollegen Finanzminister Dr. Helmut Linssen klargestellt haben, dass "die regionalplanerischen Ziele auch für Abgrabungsvorhaben nach dem Bergrecht gelten".

Die Bergbehörden haben - natürlich - wie die Kreisbehörden wirksamen regionalplanerischen Festlegungen Rechnung zu tragen (Meldung 1 vom 05.12.2005). Damit dürfte sich der Protest einiger Kommunalpolitiker, die an die Bergbehörden gerichtete Anträge für "skandalös" gehalten und einen "Missbrauch" der gesetzlichen Bestimmungen geargwöhnt hatten (Meldung 2 vom 05.12.2005 ), endgültig erledigt haben.

Dass der Kreis Kleve insbesondere den Bundesgesetzgeber zur Aufgabe eines jahrzehntelang praktizierten, abgestimmten Systems der Zulassung von Rohstoffgewinnungsvorhaben zu veranlassen vermag, drängt sich nicht gerade auf.


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