01.11.2004 - Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kostentragung für Bergung und Untersuchung von nicht in die Bodendenkmalliste eingetragenen Funden rechtskräftig
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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur anteiligen Tragung von Kosten für die Bergung und Untersuchung von nicht in die Bodendenkmalliste eingetragenen Funden (siehe Meldung vom 28.11.2003) ist rechtskräftig.


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