07.12.2007 - Genehmigungspflicht für Preisklauseln zum 14.09.2007 abgeschafft
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Die Genehmigungspflicht für Preisklauseln (Wertsicherungsklauseln) ist mit Wirkung vom 14.09.2007 abgeschafft worden. Ziel der Abschaffung des Genehmigungsverfahrens ist die Entlastung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das jährlich über circa 17.000 Genehmigungsanträge zu entscheiden hatte. Ob diese Entlastung den Verlust an Rechtssicherheit für die Beteiligten, die mit der behördlichen Genehmigung für die Vertragsparteien verbunden war, aufwiegt, bleibt abzuwarten.


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