07.08.2007 - Wasserentnahmeentgelt: Keine physikalischen oder chemisch nachteiligen Auswirkungen durch die Kieswäsche
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Die Sachverständigen Dr. Tillmanns und Dr. Hoffmann des renommierten Ingenieurbüros Dr. Tillmanns & Partner GmbH berichten in einem soeben in der Zeitschrift Gesteinsperspektiven erschienenen Beitrag [ – ca. 297 KB] ihre Erfahrungen mit zahlreichen Untersuchungen über die Auswirkungen des im Rahmen der Kieswäsche entnommenen und wiedereingeleiteten Wassers auf die Eigenschaften von Abgrabungsgewässern.

Fazit: Nach den vorliegenden Daten führt die Einleitung von Kieswaschwasser weder theoretisch noch praktisch zu nachweisbaren chemischen oder physikalischen Beeinträchtigungen der Abgrabungsgewässer.

Konsequenz: Die Bezirksregierung Düsseldorf kann ein Wasserentnahmeentgelt für zu Zwecken der Kieswäsche entnommenes Wasser nicht unter Berufung auf angeblich nachteilige chemische oder physikalische Auswirkungen erheben.

Hintergrund: Meldung vom 02.02.2007 und Beitrag [ – ca. 167 KB] aus der Zeitschrift Steinbruch und Sandgrube, Heft 4/2007.


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